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   BayObLG, 30.10.1997 - 2Z BR 83/97   

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BayObLG, 30.10.1997 - 2Z BR 83/97 (https://dejure.org/1997,6959)
BayObLG, Entscheidung vom 30.10.1997 - 2Z BR 83/97 (https://dejure.org/1997,6959)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Oktober 1997 - 2Z BR 83/97 (https://dejure.org/1997,6959)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz von Aufwendungen bei Abschluss eines Verwaltervertrags mit den beteiligten Wohnungseigentümern

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Antragsteller; Verwalter; Aufwendungsersatz; Rubrum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 670; WEG § 16 Abs. 2, § 43
    Keine willkürliche Auswechselung der antragstellenden Person - Wohngeldanspruch und Ersatzanspruch bei Aufwendungen gegenüber Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 14.05.1996 - 2Z BR 43/96

    Zuständigkeit für Aufwendungsersatzansprüche des ausgeschiedenen Verwalters gegen

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1997 - 2Z BR 83/97
    Der auf dem Verwaltervertrag beruhende Anspruch des § 670 BGB ist vom Wohngeldanspruch des § 16 Abs. 2 WEG zu unterscheiden; er hängt, wie der Senat wiederholt entschieden hat, nicht von einer vorherigen Beschlußfassung über den Wirtschaftsplan oder die Jahresabrechnung ab vgl. BayObLG WE 1996, 467; WuM 1996, 663 ; 1996, 650 f.).

    Das Landgericht wird dieser Behauptung, von der die Höhe des dem Antragsteller zustehenden Ersatzanspruchs abhängen kann, nachgehen und gemäß § 12 FGG die zur Tatsachenfeststellung erforderlichen Ermittlungen durchführen müssen; der Antragsteller ist seiner trotz des Amtsermittlungsgrundsatzes bestehenden Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung des Sachverhalts (vgl. BayObLG WE 1992, 175; 1996, 472 f.; WuM 1996, 663 ) in ausreichendem Maße nachgekommen.

  • BGH, 12.05.1977 - VII ZR 167/76

    Zulässigkeit der Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Namentliche Angabe

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1997 - 2Z BR 83/97
    Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als solche ist nicht rechtsfähig und damit auch nicht partei- bzw. beteiligtenfähig; sie kann damit auch nicht Antragstellerin in einem Wohnungseigentumsverfahren sein (vgl.BGH NJW 1977, 1686; Weitnauer/Lüke WEG 8. Aufl. § 10 Rn. 13; Keidel/Zimmermann FGG 13. Aufl. § 13 Rn. 51).
  • BGH, 20.01.1983 - VII ZR 210/81

    Unterbrechung der Verjährung durch Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1997 - 2Z BR 83/97
    Die Bezeichnung durch das Landgericht wäre aber dahin auszulegen, daß Antragsteller die Wohnungseigentümer der Wohnanlage mit Ausnahme des Antragsgegners sind (vgl. BGH aaO; BGH NJW 1983, 1901 f.).
  • BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 80/97

    Unterlassungsanspruch bei zweckbestimmungswidrigen Nutzung eines

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1997 - 2Z BR 83/97
    Die Ehefrauen von Antragsteller und Antragsgegner sind gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 , Abs. 4 Nr. 2 WEG am Verfahren beteiligt; sie können nur als Beteiligte angehört oder vernommen, nicht aber als Zeugen herangezogen werden (vgl. Senatsbeschluß vom 7.8.1997, 2Z BR 80/97; Keidel/Amelung § 15 Nr. 16).
  • BayObLG, 08.08.1986 - BReg. 2 Z 95/85

    Ersatz für Aufwendungen eines Wohnungseigentümers, die zur Verwaltung des

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1997 - 2Z BR 83/97
    Da er zugleich selbst Wohnungseigentümer ist, muß er sich grundsätzlich einen eigenen Anteil in Höhe seines Miteigentumsanteils, der mit dem ihm und seiner Ehefrau gehörenden Sondereigentum verbunden ist, anrechnen lassen (vgl. BayObLGZ 1986, 322/326 f.).
  • BayObLG, 22.04.1999 - 2Z BR 186/98

    Ersatzanspruch des Wohnungseigentümer, der als Verwalter gemeinschaftliche Kosten

    Der Senat hat mit Beschluß vom 30.10.1997 (2Z BR 83/97 = ZMR 1998, 102) die Entscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
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